Nein. Gemäss der von Ihnen vorgelegten Police haben Sie Anspruch auf eine Rente, wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall zu mindestens 70 Prozent erwerbsunfähig werden. Zusätzlich ist das Erlebensfallkapital für den Fall einer Invaliditätsrente versichert. Damit er­reichen Sie Ihr Sparziel, auch wenn Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbstätig sein können. 

Diese Prämienbefreiung bei Invalidität ist der einzige Vorteil einer solchen gemischten Ver­sicherung. In der Regel ist es trotzdem günstiger, Sparen und Versichern zu trennen.