Ja. Bei einer versehentlich falschen Überweisung mit Twint von Kunde zu Kunde kann man Folgendes tun: Wenn die Rückforderung – wie in Ihrem Fall – erfolglos verläuft, wenden Sie sich an Ihre Bank. Diese sollte dann zur Bank des Empfängers Kontakt aufnehmen. Die Empfängerbank ist angehalten, den Kunden aufzufordern, das Geld zurückzusenden. Sie ist allerdings nicht berechtigt, die Kontaktdaten des Empfängers mitzuteilen. Falls der Empfänger auf die Aufforderung zur Rückzahlung nicht reagiert oder sich weigert, das Geld zurückzuerstatten, bleibt nur noch der Weg über die Polizei. Sie müssten dann dort Strafanzeige einreichen. Die Polizei hat das Recht, den unberechtigten Empfänger über die Emp­fängerbank zu ermitteln und ent­sprechende rechtliche Schritte einzuleiten.