Ja. Anders als bei selbst­bewohntem Wohneigentum ver­langen die Banken bei Ferienwohnungen in der Regel, dass die Kreditnehmer 40 Prozent eigenes Kapital aufbringen. Bei selbst­bewohntem Wohneigentum sind es 20 Prozent Eigenkapital. Zudem dürfen Sie für eine Ferienwohnung keine Vorsorgegelder der 2. und 3. Säule einsetzen.

Bis zu Ihrer Pensionierung sollten Sie die Hypothek einer Ferienwohnung bis auf 50 Prozent amor­tisieren. Bei selbstbewohntem Wohneigentum gilt ein Ansatz von 65 Prozent.