Nein. Die Hypothek würde grundsätzlich weiterlaufen und auf die Erbengemeinschaft über­tragen werden. Auch bei einem Verkauf kann die Hypothek in der Regel auf den neuen Eigentümer übertragen werden, wenn die Bank den neuen Schuldner akzeptiert. Falls nicht, müsste die Hypothek vorzeitig aufgelöst werden. Dabei können Kosten entstehen, welche die Erben­gemeinschaft tragen müsste.