Nein. Das Geld auf dem Frei­zügigkeitskonto darf man bis zum vollendeten 70. Lebensjahr stehen lassen. Dieses Datum erreichen Sie an Ihrem 70. Geburtstag. Am 30. Oktober 2020 starten Sie ins 71. Altersjahr. Deshalb müssen Sie das Freizügigkeitskonto bis ­spä­­- testens 29. Oktober auflösen.