Ja. Das Bundesamt für Sozialversicherung hielt im Jahr 2000 ausdrücklich fest, dass man 3a­-Gelder nicht nur zur Finanzierung und zum Erwerb von selbstbewohntem Wohn­eigentum, sondern auch für Renovationen verwenden darf. Beachten Sie aber: Für diesen Zweck dürfen Sie nur alle fünf Jahre Geld vom 3a-­Konto nehmen.