Nein. Wenn Sie sich Ihr 3a-­Konto wegen Erreichens des Rentenalters auszahlen lassen müssen, wird nur der Betrag, der gemäss Kreditvertrag für die Amortisation vorgesehen ist, für die effektive Reduktion der ­Hypothek verwendet. Entscheidend ist natürlich, ob die Fälligkeit Ihrer Hypothek gerade mit Ihrer Pensionierung zusammenfällt. Falls der Hypothekar­kredit über den 65. Geburtstag hinaus weiterläuft, sperren die meisten Finanzinstitute den Betrag, der gemäss Hypo-Vertrag für die Amortisation reserviert ist, auf einem Konto oder verpfänden das entsprechende Konto. Das restliche 3a-Geld wird Ihnen zur freien Verfügung aus­gezahlt.