Nein. Fragen Sie, ob Familien­angehörige in die Bresche springen und Ihrer Mutter das Anteilskapital leihen. Das Geld ist dadurch ja nicht verloren. Denn es wird bei Aufgabe der Wohnung vollumfänglich zurückgezahlt – meist samt ­einem heute attraktiven Zins. Oft ist es auch so, dass Wohnbaugenossenschaften über Solidaritätsfonds verfügen. Allenfalls könnte so das Anteilscheinkapital reduziert werden. 

Für Ihre Mutter könnte es sich ferner lohnen, die Pro Senectute aufzusuchen und sich Rat zu holen. In gewissen Fällen kann die Pro Senectute im Rahmen der indivi­duellen Finanzhilfe einmalige Unterstützungsbeiträge sprechen. Das Geld stammt aus der AHV und die Pro Senectute verwaltet es treu­händerisch für den Bund.