Nein. Laut Gesetz erlöschen mit der Scheidung die ehe- und erbrechtlichen Ansprüche. Das eheliche Vermögen wird bei der Scheidung aufgeteilt. Die Geschiedenen sind nachher nicht mehr erbberechtigt. Es sei denn, dies wäre etwa in einer Scheidungsvereinbarung ausdrücklich anders geregelt.