Ja.Seit Anfang Jahr gilt in der Schweiz die Regelung, dass ein von zwei Personen geführtes Gemeinschaftskonto als ein Kunde gilt. Das heisst: In Ihrem Fall sind es drei verschiedene Kunden bei derselben Bank. Für alle drei Kunden gilt der Einlegerschutz bis maximal 100000 Franken. Bei Ihren Einzelkonten ist jeweils der ganze Betrag durch die Ein-lagen­sicherung abgedeckt, bei Ihrem Gemeinschaftskonto sind es 100000 der 300000 Franken. Durch das Einlagensicherungssystem werden also insgesamt 230000 Franken geschützt.