Nein, die Besteuerung des Lohnes basiert auf dem jährlichen Lohnausweis. Massgeblich für die Besteuerung ist also der in einem Kalenderjahr ausgezahlte Lohn. Keine Rolle spielt, in welchem Jahr das Überstundenguthaben entstanden ist. Tipp: Bewegen Sie Ihren Arbeitgeber dazu, die Auszahlung der Überstunden auf zwei Steuer­perioden aufzuteilen. So sind die Steuern unter dem Strich tiefer.