Nein. Massgebend ist nicht das Datum der Generalversammlung, an dem die Aktionäre die Divi­dende beschliessen. Anspruch auf die Dividende hat, wer die Aktien am sogenannten Ex-Tag besitzt. Dieser Termin folgt zwei Bankwerktage nach der Generalversammlung. Die Dividende wird in der Regel zwei weitere Tage später dem Konto gutgeschrieben. Aus steuerlicher Sicht haben Sie optimal gehandelt. Der Verkauf vor dem Ex-Tag ­brachte Ihnen einen höheren Verkaufserlös als ein Verkauf am ­Ex-Tag. Der Kursgewinn unterliegt im Gegensatz zur Dividende nicht der Einkommenssteuer.