Ja. Über Ihre Teilkasko-Ver­sicherung sind Sie zwar gegen Parkschäden versichert. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen schliesst die Allianz allerdings das «Zerkratzen der Lackierung» durch «unbekannte Personen oder Fahrzeuge» aus. Nur wenn Sie einen ­Zusatz abgeschlossen hätten, würde sie den Schaden übernehmen. 

Wenn Sie mit Ihrer Versicherung unzufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit zu wechseln. Denn sobald die Versicherung Leistungen übernehmen muss, haben beide ­Seiten das Recht zu kündigen. Beachten Sie aber, dass Sie die bereits bezahlte Restprämie für das laufende Jahr nicht zurückerstattet erhalten.