Nein. Denn es handelt sich nicht um einen Fehler. Die Versicherungsgesellschaften kate­gorisieren ein- oder zweiseitig angebaute Einfamilienhäuser (Doppel- oder Reiheneinfami­lienhaus) als Mehrfamilien­häuser. Nur freistehende Einfamilienhäuser sind in den Policen als Einfamilienhäuser bezeichnet. Das hat keinen Einfluss auf die Prämie. Sie bemisst sich nach der Versicherungssumme.