Ja.  Sie müssen die Liegenschaft Ende Jahr in Ihrer Schweizer Steuererklärung angeben und entsprechend versteuern. Der Wert des Hauses und allfällige Einnahmen daraus wirken sich aber in der Schweiz lediglich «satzbestimmend» aus. Das bedeutet: Das Einkommen und das Vermögen werden in der Schweiz zu demjenigen Satz besteuert, der Ihr gesamtes in- und ausländisches Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Den Wert und etwaige Einkünfte aus Ihrem Haus müssen Sie hingegen nur in Österreich versteuern.