Ja. Die Raiffeisen-Genossenschaftsbanken kennen eine drei- bis sechsmonatige Kündigungsfrist für den Rahmenvertrag zu einer Hypothek. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, wird die Hypothek in eine variable Hypothek umgewandelt. Sie haben folgende drei Möglichkeiten. Erstens: Sie zahlen die Hypothek zurück.Zweitens: Sie einigen sich mit der Raiffeisen rasch auf eine Anschlusshypothek. Oder drittens: Sie kündigen den Rahmenvertrag und wechseln zu einer anderen Bank.