Ja. Die Einlagensicherung von 100000 Franken gilt pro Kunde und Bank. Wenn das Kindersparkonto auf den Namen des Kindes lautet, hat das Kind einen separaten Anspruch auf die Absicherung von 10'000 Franken. Alles, was auf einem Konto über den Betrag von 100000 Franken ­hinausgeht, wäre im Fall eines Konkurses der Credit Suisse nicht mehr durch die Einlagensicherung geschützt.