Ja. Der Abzug für ein Arbeitszimmer zu Hause wird unter folgenden Voraussetzungen zugelassen: Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie nicht im Geschäft arbeiten konnten. Das Arbeitszimmer zu Hause dürfen Sie zudem nicht für einen an­deren Zweck nutzen.

Der Abzug berechnet sich nach folgender Formel: Mietkosten oder Eigenmietwert bei Wohneigentum, geteilt durch Anzahl Zimmer plus 1. Beträgt Ihre Jahresmiete zum Beispiel 24000 Franken, ergibt das: 24000 Franken, geteilt durch (4,5 + 1) = 4363 Franken. Waren Sie zwei Monate lang im Homeoffice, können Sie zwei Zwölftel von 4363 Franken geltend machen, also 727 Franken.

Beachten Sie: Die Kosten fürs Home­office können Sie nicht zusätzlich zur Pauschale für Berufsauslagen beanspruchen. Falls diese höher ist, lohnt es sich nicht, die Kosten fürs Homeoffice in der Steuererklärung einzutragen.