Ja. Seit Anfang 2019 sind zwar gewisse Gewinne aus Lotterien, Glücksspielen oder Geschicklichkeitsspielen ganz oder teilweise steuerfrei. Gewinne in Fernseh- oder Radiosendungen gehören aber nicht dazu. Solche Gewinne ab 1000 Franken müssen in der Steuererklärung an­gegeben und als Einkommen versteuert werden.