Ja. Verfügt eine Kantonalbank über eine Staatsgarantie, sind davon auch die Vorsorgegelder (3a und Freizügigkeit) in unbestimmter Höhe geschützt. Die Basler Kantonalbank hat vom Kanton Basel-Stadt eine Staatsgarantie erhalten. Für alle anderen Banken und jene Kantonalbanken ohne Staatsgarantie gilt: Freizügigkeitsgelder fallen nicht unter die Einlagensicherung von 100'000 Franken, das heisst, dass die ersten 100'000 Franken auf dem Konto nicht gesetzlich abgesichert sind. Aber Sie fallen unters Konkursprivileg (sind somit "privilegiert"). Die Privilegierung gilt bis zum Höchstbetrag von 100'000 Franken. Das heisst: Gelder bis 100'000 Franken würden in die zweite Konkursklasse eingeteilt. Bei der Verteilung der Liquidität einer konkursiten Freizügigkeitsstiftung ist dies ein grosser Vorteil, da die erste und zweite Konkursklasse normalerweise nur einen kleinen Teil der Forderungen gegen die Konkursmasse auf sich vereinen. Der weitaus grösste Teil der Forderungen findet sich in der dritten Konkursklasse.