Nein. Schenkungs- und Erbschaftssteuer sind gleich hoch. Diese Steuer wird vom Wohnkanton des Schenkers respek­tive des Erblassers erhoben. Für Sie als Neffen gilt im Thurgau eine einfache Steuer von 6 Prozent. Das wären bei ­einer Schenkung von 100 000 Franken also 6000 Franken. Hinzu kommt ein Progressionszuschlag von 0,5 Prozent pro 1000 Franken. Das heisst: Auf die 6000 Franken kommen 50 Prozent respektive 3000 Franken hinzu. In Ihrem Fall beträgt die Schenkungssteuer also total 9000 Franken.