Ja. Der nacheheliche Unterhalt und das AHV-Splitting haben nichts miteinander zu tun. Das AHV-Splitting wird bei einer Scheidung in jedem Fall durchgeführt. Es handelt sich um zwingendes Recht. Dabei werden die während der Ehejahre angehäuften AHV-Beiträge beider Ehegatten zusammengezählt und durch zwei geteilt. Jeder der Ehepartner erhält eine Gutschrift für die Hälfte. Für die Gelder der Pensionskasse können die Ehe­partner eine andere Vereinbarung treffen. Diese muss allerdings vom Gericht genehmigt werden.