Nein. Gemäss dem entsprechenden Kreisschreiben der Thurgauer Steuerbehörden können Kosten des Transports zum Arzt, zu Therapien oder ins Spital nicht abzogen werden. Begründung: Die Kosten stehen mit der Behandlung nur in­direkt in Zusammenhang. Abzugsfähig sind nur medizinisch notwendige Transport- und Rettungskosten, etwa mit dem Krankenwagen oder dem Rega-Helikopter. Im Übrigen dürfen Sie selbst bezahlte Krankheits- und Unfallkosten erst abziehen, wenn sie 5 Prozent Ihres Reineinkommens übersteigen.