Ja. Weil Sie vorzeitig in ­Pension gehen, müssten Sie trotz Vorbezug der Rente bis zum ­Alter 65 AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger zahlen. Bei Ihnen entfällt dies jedoch, weil Ihre Ehefrau AHV-Bei­träge in der Höhe von mehr als 992 Franken pro Jahr entrichtet.

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