Nein. Denn gemäss der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge liegt der Mindestbetrag für einen Vorbezug bei 20000 Franken. Das vorbezogene Geld kann man für den Erwerb oder den Neubau eines Eigenheims einsetzen, für die Rückzahlung einer Hypothek, für die Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft sowie für wertvermehrende Investitionen wie zum Beispiel Solaranlagen und Renovationen.

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