Nein. 3a-Einzahlungen sind nur auf eigene Konten möglich. Jeder kann also nur für sich ­selber in die 3. Säule einzahlen. Mangels Erwerbseinkommen kann Ihre Frau in der Steuer­erklärung auch keine Abzüge vom Einkommen vornehmen. Immerhin: Da Sie als Ehemann erwerbstätig sind, muss Ihre Frau keine AHV-Beiträge einzahlen. Und als Mutter von ­unter 16-jährigen Kindern erhält sie Jahr für Jahr noch Er­ziehungsgutschriften.