Nein. Als Mann dürfen Sie bis zum Alter 60 (Frauen bis 59) generell nur alle fünf Jahre Geld aus der zweiten Säule für eine Teilamortisation der Hypothek beziehen – unabhängig davon, aus welchem Freizügigkeitskonto das Geld stammt. Anders wäre es bei einem 3a-Konto: Dort könnten Sie das Geld im Nachfolgejahr für die Teilrückzahlung der Hypothek verwenden. Denn für die zweite und die dritte Säule gelten separate Fünfjahresfristen.