Ja. Für selbst bewohntes Wohneigentum können Sie alle fünf Jahre Geld aus dem 3a-Konto für die Tilgung von Hypotheken verwenden. Das gilt nicht pro Ehepaar, sondern pro Person. Es ist also kein Problem, Ihr eigenes 3a-Konto Ende Jahr aufzulösen und jenes Ihrer Frau Anfang des nächsten Jahres.