Ja. Die Kontrolle der Rechnung liegt in Ihrem eigenen Interesse: Sie dient dazu, fehlerhafte Belastungen zu entdecken. Falls Sie bei der Überprüfung Belastungen feststellen, die Sie nicht selber getätigt haben, können Sie diese bei der Kartenfirma beanstanden. Ab Rechnungs­erhalt haben Sie 30 Tage Zeit, allfällige Fehler zu melden.