Nein. Ein Tausch wird aus steuerlicher Sicht wie zwei getrennte Geschäfte behandelt. Deshalb fallen zwei Mal Grundstückgewinnsteuern an. Es entstehen zusätzlich auch zwei Mal No­tariats- und Handänderungs­kosten. Da Sie und Ihr Bruder Ihre Immobilien einst zu unterschiedlichen Preisen gekauft ­haben und der ursprüngliche Kauf auch unterschiedlich ­lange zurückliegt, wird die Grundstückgewinnsteuer auf die beiden Liegenschaften ungleich ausfallen. 

Immerhin: Da Sie beide die jeweils neue Liegenschaft als Erstwohnsitz nutzen wollen, wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. Sie fällt erst beim Verkauf an einen ­Dritten an, sofern es nicht zu ­einer weiteren Ersatzbeschaffung kommt.