Nein. Zwar lässt sich ohne weitere Kenntnis der Liegenschaft nicht beantworten, wie hoch im Detail die Einlagen im Erneuerungsfonds im aktuellen Zeitpunkt sein müssten. Als Faustregel gilt: Im Erneuerungsfonds müssten mindestens 5 Prozent der Gebäudeversiche­rungssumme liegen. Das entspricht 238350 Franken. Mit Einlagen von 137000 Franken erreicht der Erneuerungsfonds zurzeit also nur etwa 2,9 Prozent.

Entweder wird der Erneuerungsfonds zu wenig gespiesen oder das Geld daraus wird auch für die laufenden Unterhaltsarbeiten verwendet. Beides ist nicht empfehlenswert. Der laufende Unterhalt sollte durch das Jahresbudget bestritten werden. Der Erneuerungsfonds hingegen dient für grössere Sanierungen. Dazu zählen die Erneuerung von Dach, Fassade, Gebäudehülle oder Heizung.

Ihre Befürchtungen, dass versteckte Kosten auf Sie zukommen, sind berechtigt. Es könnte sich ­lohnen, einen unabhängigen Bausachverständigen beizuziehen. Er könnte den Sanierungsbedarf der Liegenschaft beurteilen und Ihnen sagen, ob der Kaufpreis überhöht ist.