«Ich möchte meine zu grosse Eigentumswohnung verkaufen, die ich mit einem Teil meines Freizügigkeitskapitals kaufte. Eigentlich ­müsste ich das Vorsorgegeld bei einem Verkauf zurückzahlen. Im ­Dezember werde ich aber mit 60 Jahren das Freizügigkeitskonto­ ­ohnehin auflösen. Muss ich das Geld für diese paar Monate zurück­zahlen?»