Ja.Wer sich in die Pensionskasse einkauft und sich innerhalb von drei Jahren Geld aus der Kasse auszahlen lässt oder ein Freizügigkeitskonto auflöst, muss die beim Einkauf erzielte Steuerersparnis nachzahlen. Bei dieser 3-Jahre-Regel wird das Freizügigkeitskonto gleich behandelt wie PK-Geld. Anders bei der dritten Säule: Sie können jederzeit ein Säule-3a-Konto auflösen, ohne Einkommenssteuern auf einen kürzlich erfolgten PK-Einkauf nachzahlen zu müssen. Bei der Auszahlung wird die Kapitalauszahlungssteuer fällig.