Ja. Schenkungen an direkte Nachkommen sind im Kanton ­Zürich zwar steuerfrei. Allerdings sollten solche Zuwendungen in der Steuererklärung sowohl vom Schenker wie vom Empfänger vermerkt werden. Im Kanton Zürich läuft das im Steuerformular unter Ziffer 50 (Kapitalleistungen). Dort müssen Sie «Schenkungen» ankreuzen und angeben, an wen Sie wie viel Geld an welchem Datum überwiesen haben. Zudem ist Name und Adresse des Beschenkten und der Verwandtschaftsgrad anzugeben. 

Umgekehrt müssen Ihre Kinder in der Steuererklärung eintragen, wann und von wem sie wie viel Geld erhalten haben. Und Name und Adresse von Ihnen als Schenkerin eintragen. Mit diesen Angaben können die Steuerämter nachvollziehen, weshalb sich bei Ihnen das Vermögen verringert und bei Ihren Kindern erhöht hat.

Buchtipp: So sparen Sie Steuern

Beim Ausfüllen der Steuererklärung ist der «K-Tipp»-Ratgeber So sparen Sie Steuern eine leicht verständliche Hilfe. Er zeigt die möglichen Abzüge für Angestellte und Selbständige auf. Bestellen Sie das Buch (21. Auflage) auf www.ktipp.ch.