Nein. Die Übertragung einer Liegenschaft aus einer Erben­gemeinschaft an einen Erben löst in keinem Kanton die Grundstück­gewinnsteuer aus. Sie wird aber ­lediglich aufgeschoben. Das heisst: Ihr Neffe muss bei einem späteren Verkauf des Hauses die Steuer auf der Basis der Steuerfaktoren Ihrer Eltern bezahlen.