Nein. Das Doppelbesteuerungsabkommen soll verhindern, dass Sie die gleiche Steuer in beiden Ländern entrichten müssen. Das Abkommen legt fest, welcher Staat für welche Steuer zuständig ist. Ihre AHV-Rente müssen Sie künftig in Ihrem Aufenthaltsland Chile versteuern. Wegen des Doppelbesteuerungsabkommens erhebt die Schweiz auf die Renten der AHV/IV keine Steuern. Pen­sionskassenrenten aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen werden bei Vor­liegen eines Doppelbesteuerungsabkommens ebenfalls im Aufenthaltsland versteuert.

Die Pensionskassenrente müssten Sie nur dann in der Schweiz versteuern, wenn Sie hier bei Gemeinden, Kantonen oder dem Bund angestellt gewesen wären.