Nein. Sie müssen in Ihrer Steuererklärung die tatsächlich bezahlten jährlichen Prämien eintragen – also die Bruttoprämien, reduziert um die jährliche Prämienverbilligung. Der Maximalabzug der Versicherungsprämien beträgt für Verheiratete beim Bund insgesamt 3500 Franken, im Kanton Basel-Stadt 5600 Franken.