Nein, Sie müssen weder das Konto kündigen, noch erhalten Sie das Geld bei einer Kündigung vorzeitig ausbezahlt. Sie können Ihr 3a-Konto einfach so belassen und weiter eine jährliche Einzahlung machen – oder auch nicht: Wer nichts ­einzahlt, hat keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Es sollten Ihnen auch keine Spesen berechnet werden.

Gut zu wissen: 3a-Geld ist grundsätzlich «gebunden». Das heisst: Sie können dieses Kapital erst frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rententalter beziehen. Es gibt Aus­nahmen: etwa wenn Sie sich selbständig machen oder eine selbstbewohnte Immobilie kaufen möchten. Jährlich in die Säule 3a ein­bezahlte Gelder können Sie jeweils bei den Steuern abziehen. Falls es die finanzielle Situation erlaubt, lohnt es sich deshalb,  jedes Jahr einen Betrag auf dieses Konto einzuzahlen. Die im Jahr 2022 einbezahlten 6883 Franken können Sie in der kommenden Steuererklärung in Abzug bringen.