Ja. Im Kanton Bern müssen Jugendliche ab Alter 16 ihr ­Erwerbseinkommen in einer ­eigenen Steuererklärung aufführen. Das gilt für den Lehrlingslohn oder für Einkommen aus einem Ferienjob. Der Kanton Bern geht sogar noch weiter. Auch wer über 16 Jahre alt ist und nichts verdient, muss eine Steuererklärung einreichen. Übriges Einkommen, wie etwa eine Waisenrente und das Vermögen, sind hingegen bis zum 18. Altersjahr in der Steuererklärung der Eltern zu deklarieren.