Ja. Bei dieser Übertragung des Geldes von Ihrem Konto auf das­jenige Ihrer Grossnichte handelt es sich um eine Schenkung, die ­steuerpflichtig ist. Die Schenkungssteuer muss Ihre Grossnichte zahlen, und zwar in Ihrem Wohnkanton Zug. Dort sind Schenkungen bis 5000 Franken von Steuern befreit. Wenn Sie die ­Gotte Ihrer Grossnichte sind, dann ist sogar ein Betrag bis 10 000 Franken steuerfrei. Für darüber hinausgehende ­Beträge erhebt der Kanton Zug eine Schenkungssteuer. Sie liegt bei Beträgen bis 40 000 Franken bei 10 Prozent. Da es sich in Ihrem Fall aber um eine Schenkung an eine Gross­nichte handelt, reduziert sich der Steuersatz auf 8 Prozent.