Ja. Sofern Sie nichts anderes mit Ihrem Vermieter geregelt haben, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung. Da­bei müssen Sie mit einer Altersentwertung von durchschnittlich rund 10 Prozent pro Jahr rechnen – je nach Art der Investition. Nach einer Zeit von vier Jahren haben Sie demnach Anspruch auf rund 12 000 Franken.

Aber: Viele Mietverträge schlies­sen eine Entschädigung für Umbauarbeiten durch den Mieter aus. Oft ist im Vertrag sogar festgehalten, dass der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen kann. In diesem Fall geht der Vertrag gegenüber der gesetzlichen Regelung vor.