Nein. Grundsätzlich werden freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse immer dem Überobligatorium zugeschlagen. Dort gilt weder der gesetzliche Mindestzinssatz von zurzeit 1 Prozent noch der Rentenumwandlungssatz von mindestens 6,8 Prozent. Laut Gesetz sind Einkäufe ins Obligatorium aber nicht ausgeschlossen. Fragen Sie Ihre Kasse, ob eine Ein­zahlung ins obligatorische Altersguthaben möglich ist.