Nein. Das bedeutet nur, dass die Summe der Verpflichtungen aktuell höher sein könnte als das Vermögen der Pensionskasse. Weil die Kasse nicht alle Renten aufs Mal aus­zahlen muss, ist das kein Pro­blem. Sollte der Deckungsgrad allerdings unter 90 Prozent sinken, müsste die Pensionskasse Sanierungsmassnahmen einleiten. Das können ­höhere Beiträge des Arbeitgebers und der Angestellten sein. Zudem könnte die Kasse auf die Verzinsung des überobligatorischen Altersguthabens verzichten.