Grundsätzlich ja. Allerdings sind die Leistungen der Krankenkasse und der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers unterschiedlich. Die Krankenkasse versichert nur die medizinischen Leistungen, also Arzt und Spitalkosten. Die Unfallversicherung für Angestellte hingegen zahlt darüber hinaus Taggelder, Renten, Integritäts- und Hilflosen­entschädigungen sowie Transport- und Rettungskosten. 

Wenn Sie zusätzlich zur Unfalldeckung der Krankenkasse Tag­gelder und Renten versichern möchten, können Sie sich an eine private Versicherungsgesellschaft wenden. Als Selbständiger können Sie sich auch bei der staatlichen Suva versichern (nach Unfallversicherungsgesetz UVG).