Ja. Im Rahmen der Wohneigentumsförderung dürfen Sie Kapital aus der steuerprivilegierten Säule 3a und aus der Pensionskasse für Umbau- und Renovierungsarbeiten vorbeziehen. Wenn Sie die Arbeiten selber ausführen, dürfen Sie mit Geldern aus der Pensionskasse und der Säule 3a allerdings nur die ­Materialkosten bezahlen. Für ihre eigene Arbeit dürfen Sie dagegen kein Vorsorgekapital beziehen. Zudem müssen Ihre Vorsorgeeinrichtungen das Geld gegen Rechnung direkt an die entsprechenden Lieferanten auszahlen.