Nein. Die Kosten für den Hauskauf können nicht von den Einkommens- oder Vermögenssteuern abgezogen werden. Trotzdem sollten Sie die entsprechenden Belege gut aufbewahren. Denn diese Ausgaben schmälern bei einem späteren Verkauf den steuerbaren Grundstück­gewinn und reduzieren somit die Grundstückgewinnsteuer.