Ja. Sie und Ihre Partnerin füllen ja einzeln eine Steuer­erklärung aus. Daher kann Ihre Partnerin in ihrer Steuererklärung die Fahrkosten unter Berufsauslagen abziehen. Wem das Auto gehört, interessiert die Steuerbehörden in diesem Zusammenhang nicht. Sie als Besitzer des Autos müssen dessen Wert – unter Berücksichtigung der Altersentwertung – in Ihrer Steuererklärung als Vermögen angeben.