Nein. Der hypothekarische Referenzzinssatz für Mieter basiert auf dem Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarkredite. Diesen Durchschnittszinssatz erhebt das Bundesamt für Wohnungswesen vierteljährlich bei den Banken. Den berechneten Wert rundet das Bundesamt jeweils kaufmännisch auf den nächsten Viertelprozentwert. Das ist dann der für ein Vierteljahr geltende Referenzzinssatz. Am Stichtag der jüngsten Erhebung, dem 31. März 2022, wurden 1,18 Prozent erreicht. Dieser Wert wurde auf den Referenzzinssatz von 1,25 Prozent aufgerundet. Dieser gilt seit Anfang Juni.

Der Referenzzinssatz von 1,25 Prozent ist seit März 2020 unverändert. Erst wenn dieser Satz auf 1 Prozent sinkt, wären Sie berechtigt, eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Ein weiteres Absinken des Referenzzinssatzes ist aber unwahrscheinlich. Denn die Hypothekarzinsen sind seit Anfang Jahr gestiegen. Vermutlich wird der Durchschnittszinssatz bei der nächsten Erhebung schon höher liegen. Sobald der Durchschnittszinssatz 1,38 Prozent oder mehr erreicht hat, wird der Referenzzinssatz von heute 1,25 auf 1,5 Prozent aufgerundet. Das würde bedeuten, dass der Vermieter den Mietzins nicht senken muss, sondern je nach Vertrag anheben kann.