Ja. Schreiben Sie einen kurzen Brief und erwähnen Sie die ge­fundenen Goldvreneli. Sind es die üblichen 20er-­Münzen, liegt der Gegenwert bei rund 12 000 Fran­ken. Diesen Betrag hätte Ihre Mutter beim Vermögen angeben müssen. Als Erbe müssen Sie diese Stücke für Ihre Mutter drei Jahre rückwirkend nachversteuern. Bei einem Vermögenssteuersatz von rund 0,4 Promille macht dies lediglich ungefähr 50 Franken aus.