Ja. Wenn Sie eine Selbst­anzeige machen, entfällt die Busse wegen Steuerhinterziehung. Das gilt allerdings nur für das erste Mal. Zum Einreichen der Selbstanzeige stellen Sie die entsprechenden Unterlagen mit dem Betreff «Selbstanzeige» dem Steueramt zu. Die Steuerbehörden fordern dann alle bisher nicht berappten Steuern nach – und zwar bis maximal zehn Jahre zuzüglich Verzugszins.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Straflosigkeit einer Selbstanzeige erfüllt sein:

  • Der Sachverhalt ist dem Steueramt noch nicht bekannt.
  • Der Steuerpflichtige wirkt soweit nötig mit, um die korrekten Steuern zu ermitteln.
  • Der Steuerpflichtige bezahlt die hinterzogenen Steuern.
  • Es handelt sich um die erste Selbstanzeige. Bei jeder weiteren wird zusätzlich eine Busse von 20 Prozent der Nachsteuern ausgesprochen.